Fachliche Unterstützung für das Arbeitsfeld
Das KVJS-Landesjugendamt begleitet die Schulsozialarbeit fachlich und unterstützt Träger, Jugendämter sowie Fachkräfte bei der Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Durch fachliche Beratung, praxisnahe Impulse und bedarfsgerechte Angebote trägt es dazu bei, Qualität, Wirksamkeit und fachliche Standards im Arbeitsfeld nachhaltig zu stärken.
Das KVJS-Landesjugendamt unterstützt Jugendämter, kommunale sowie freie Träger und Fachkräfte bei Fragen und Anliegen zum Arbeitsfeld. Die Unterstützung umfasst:
- Anregungen und Tipps für die tägliche Arbeit
- Beratung bei fachlichen Fragen und rechtlichen Aspekten
- Unterstützung bei der Erstellung von Konzeptionen
- Fachliche Gremienarbeit
- Vernetzung und Kooperation mit landesweiten Fachverbänden, wie mit dem Netzwerk Schulsozialarbeit Baden-Württemberg e.V. und der LAG Jugendsozialarbeit Baden-Württemberg e.V.
- Vernetzung, Austausch und Information durch landesweite Jahrestagungen, Fortbildungen und Austauschtreffen
- Publikationen und Arbeitshilfen
- Informationsservice
- Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
- Unterstützung und Beratung bei Fragen zum Landesförderprogramm und zur Antragstellung
FAQ - Vertrauensschutz
Fragen und Antworten zum Vertrauensschutz in der Schulsozialarbeit
- Die aufgeführten Fragen wurden von Fachkräften aus der Praxis der Schulsozialarbeit gesammelt.
- Bei den Antworten und Praxishinweisen handelt es sich um eine in der Arbeitsgruppe gemeinsam erarbeitete Rechtseinschätzung/-auffassung mit Verwendung von verschiedenen Literaturquellen, die seitens des KVJS-Landesjugendamts unterstützt wird. Vorbehaltlich anderer/weiterer Rechtsauffassungen.
- Die Antworten sind keine juristischen Stellungnahmen und können nicht im Falle von Rechtsstreitigkeiten eingesetzt werden.
- Bei komplexen, konflikthaften und herausfordernden Fällen sowie rechtlichen Unklarheiten muss ggf. eine gesonderte „Rechtsberatung“ in Anspruch genommen werden.
- Im Rahmen des „Schutzauftrages“ (§ 8a SGB VIII bzw. § 4 KKG) und in Fällen zur „Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung“ verweisen wir nach § 8b Abs. 1 SGB VIII auf den Anspruch zur Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
- Nach Möglichkeit bietet die „Kollegiale-Beratung“ mit der dienstverantwortlichen Person (Dienst- und Fachaufsicht) sowie mit Kolleg*innen weitere Unterstützung bei rechtlichen Unklarheiten.
Weitere Kompetenzbereiche der Schulsozialarbeit