Inhalte und Perspektiven, die alle Handlungsfelder verbinden
Die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (§§ 11 – 14 SGB VIII / §§ 22 bis 25 LKJHG BW) sind zentrale Säulen und Leistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) der Kinder- und Jugendhilfe-Infrastruktur von Kommunen.
Zu den Arbeitsfeldern gehören die Kommunale Kinder- und Jugendarbeit, die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, die Mobile Jugendarbeit/ Streetwork, die Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe, die Schulsozialarbeit und der Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.
Die Fachkräfte der Arbeitsfelder begleiten und unterstützen junge Menschen im Alltag präventiv und niedrigschwellig an ihren Entwicklungsorten.
Am 01. Juli 2025 ist das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ in Kraft getreten. Das Gesetz sieht mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz, in Form von verbindlichen Schutzkonzepten in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe, vor. Aus fachlicher Perspektive ist es wichtig, sich diesem Thema zu widmen, um Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Kinder und Jugendliche vor Grenzverletzungen geschützt werden. Diese Anforderungen sind nicht als einmalige Aufgabe zu verstehen, sondern als fortlaufender Entwicklungsprozess: Es gilt, alle Beteiligten zu ermutigen, am Thema dranzubleiben, Strukturen regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln, damit Schutz und Sicherheit nachhaltig gewährleistet sind.