Finanzielle Unterstützung bei Personalkosten
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Personalkosten von qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften, wenn Sie Maßnahmen der Schulsozialarbeit (Jugendsozialarbeit an Schulen) planen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für Vorhaben, die dazu beitragen:
- ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für alle jungen Menschen an der Schule anzubieten,
- soziale Benachteiligungen unter den jungen Menschen auszugleichen,
- die jungen Menschen bei der Bewältigung individueller Problemlagen besser zu unterstützen und
- unter dem Aspekt der Sozialraumorientierung die besonderen Bedingungen und Bedürfnisse vor Ort im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 16.700 pro Vollzeitstelle, bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert.
Richten Sie Ihren Antrag für das darauffolgende Schuljahr bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.7. eines Jahres an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.
Quelle: Förderdatenbank vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz