Anforderungen und Qualifikation
Das Betreuungspersonal stellt eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Erteilung und den Erhalt einer Betriebserlaubnis dar. Im Rahmen der Prüfung werden insbesondere die personelle Ausstattung, die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeitenden, die persönliche Eignung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen überprüft.
Die nachfolgenden Informationen richten sich an Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe für Minderjährige sowie von Schülerwohnheimen, Jugendwohnheimen und Internaten. Sie geben einen Überblick über die fachlichen und rechtlichen Anforderungen an das Personal und verweisen auf weiterführende Informationen.
Fachkräfte, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, haben bei der Einstellung die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit einer geeigneten deutschen Ausbildung gegenüber dem Träger nachzuweisen.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche Hochschulqualifikationen.
Für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind – je nach Ziel – eine Vielzahl unterschiedlicher Stellen in den Ländern zuständig. Diese Stellen können die ZAB um ein Gutachten im konkreten Einzelfall oder um allgemeine Informationen über das betreffende Land und sein Bildungssystem bitten. Diese Informationen sind auch über die Datenbank ‚anabin‘ zugänglich.
Für Inhaberinnen und Inhaber eines ausländischen Hochschulabschlusses stellt die ZAB auf Antrag eine individuelle Zeugnisbewertung aus. Vor allem Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland arbeiten wollen, können von diesem Service profitieren, da nicht für jede berufliche Qualifikation eine staatliche Anerkennungsstelle existiert.