Anerkannte Qualifikationen im Überblick
Der Fachkräftekatalog informiert über anerkannte Berufsabschlüsse für den Einsatz von Betreuungspersonal in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe sowie in Internaten, Schüler- und Jugendwohnheimen.
- Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen muss grundsätzlich durch pädagogische und therapeutische Fachkräfte erfolgen, „die über eine einschlägige staatlich anerkannte oder eine gleichwertige Fachausbildung verfügen, sofern sie nicht wegen in ihrer Person liegenden Gründen ungeeignet sind.“
(§ 34 Abs. 1 Satz 1 LKJHG BW) - „Das Landesjugendamt führt und aktualisiert dazu den handlungsfeldspezifischen Fachkräftekatalog, der die entsprechenden Fachausbildungen auflistet und für diese Einrichtungen festlegt.“
(§ 34 Abs. 1 Satz 2 LKJHG BW) - In den Fachkräftekatalog können neu hinzugekommene Berufsabschlüsse aufgenommen werden, wenn diese durch das Landesjugendamt geprüft wurden und dabei die inhaltlichen Kriterien erfüllt haben.
(§ 34 Abs. 1 S. 3 LKJHG BW)