Fördervoraussetzungen und Verfahren
Antragsberechtigt sind alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Antragsschluss ist jeweils der 28. Februar.
Über die Förderung entscheidet der Landesjugendhilfeausschuss.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der beschlossenen Fördergrundsätze und konzentriert sich in der Regel auf festgelegte Förderschwerpunkte. Darüber hinaus können auch Vorhaben mit besonderer fachlicher Bedeutung aus anderen Themenfeldern unterstützt werden.
Der KVJS setzt bei der Förderung regelmäßig thematische Schwerpunkte.
Nachfolgend finden Sie die Themenbereiche, die derzeit besonders im Fokus stehen.