Pflichtaufgabe der Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung der örtlichen Ebene nach §§ 79, 80 SGB VIII wird durch das Landesjugendamt unterstützt. Einerseits durch die Beratung zu allen Fragen der Jugendhilfeplanung, aber auch durch Qualifizierungsangebote für die Fachkolleginnen und Fachkollegen vor Ort. 


Darüber hinaus beschäftigt sich das KVJS-Landesjugendamt in diesem Arbeitsbereich mit Untersuchungen und landesweiten Berichterstattungen zu Entwicklungen in wesentlichen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Themenschwerpunkte der Berichte sind Ausgangslagen und Perspektiven im Bereich der Kindertagesbetreuung, der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit, der Angebots- und der Inanspruchnahmeentwicklungen bezüglich der Hilfen zur Erziehung sowie die Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels und digitaler Transformation auf die Kinder- und Jugendhilfe.

Publikationen der Jugendhilfeplanung

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