Der Fachdienst und seine Leistungen
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist ein Fachdienst im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.
Das KVJS-Landesjugendamt berät die Jugendämter in Fragen der örtlichen Zuständigkeit und der Kostenerstattung nach §§ 89 ff. SGB VIII.
Wenn ein örtliches Jugendamt hilft, obwohl weder die Eltern noch die jungen Menschen in seinem Zuständigkeitsbereich einen gewöhnlichen Aufenthalt haben und wenn darüber hinaus auch keine Ansprüche gegenüber einem anderen Jugendamt bestehen, erstattet das KVJS-Landesjugendamt als überörtlicher Träger die Jugendhilfeaufwendungen.
Ausnahme: Für Kostenerstattungsverfahren nach § 89d SGB VIII ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Landesversorgungsamt zuständig.
Ihre Ansprechspersonen nach Stadt- und Landkreis
Über die interaktive Landkarte finden Sie die für Sie zuständige Ansprechperson des KVJS in Fragen der örtlichen Zuständigkeit und der Kostenerstattung nach §§ 89 ff. SGB VIII.
Klicken Sie einfach auf Ihren Landkreis, um die entsprechenden Kontaktdaten anzuzeigen.