Aufgaben und Verfahren
Die Landesverteilstelle UMA beim KVJS-Landesjugendamt steuert und koordiniert die Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) im bundes- und landesweiten Verteilverfahren nach dem SBGVIII, berät in fachlichen Fragen und stellt innerhalb des Landes die Einhaltung der gesetzlichen Bestandsquoten sicher.
Nach der vorläufigen Inobhutnahme gemäß § 42a SGB VIII erfolgt – sofern kein Verteilhindernis nach dem SGB VIII bestehen sollte – durch die Jugendämter die Anmeldung zum Verteilverfahren. Innerhalb des Landes erfolgt eine Zuweisung aufgrund der individuellen Bestandsquoten (Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten) der einzelnen Stadt- und Landkreise. Im Rahmen der Bundesverteilung erfolgt eine Zuweisung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) entsprechend des Königsteiner Schlüssels an die jeweils unterquotierten Bundesländer.
Der Ablauf folgt einem strikten kaskadenartigen System, um eine Überlastung einzelner Kommunen zu verhindern.
- Vorläufige Inobhutnahme (§ 42a SGB VIII)
Das Jugendamt am Ort der Einreise (oft Grenzregionen oder Großstädte) nimmt den Jugendlichen auf, um diesen im Rahmen einer Schutzmaßnahme erstzuversorgen und das Bestehen etwaiger Verteilhindernisse nach dem SGB VIII zu prüfen. Sollte kein Verteilhindernis bestehen, kann der UMA durch das Jugendamt zum Verteilverfahren angemeldet werden. - Meldung an die Landesverteilstelle:
Das KVJS-Landesjugendamt prüft, im Falle von Landesverteilung, welche der 45 Stadt- und Landkreise ihre Bestandsquote noch nicht erfüllt haben. Im Falle von Bundesverteilung prüft das Bundesverwaltungsamt (BVA), welches Bundesland seine Aufnahmequote noch nicht erfüllt hat. - Zuweisung:
Die Landesverteilstelle weist im Falle von Landesverteilung den Jugendlichen einem zuständigen Jugendamt innerhalb Baden-Württembergs zu, das dann für die reguläre Inobhutnahme und die weitere Jugendhilfeplanung verantwortlich ist. Im Falle von Bundesverteilung weist das BVA den Jugendlichen einem unterquotierten Bundesland zu, das die weiteren Anschlussversorgung des UMA übernimmt.