Aufgaben und Verfahren

Die Landesgeschäftsstelle beim KVJS-Landesjugendamt ist ein gemeinsamer Dienst der Stadt- und Landkreise nach § 69 Abs. 4 SGB VIII. Er unterstützt die Jugendämter bei der Transferplanung im Rahmen der landes- und bundesweiten Verteilung sowie im Zuge von freiwilligen Zuständigkeitsübernahmen von UMA. Seit dem 1. Januar 2024 bündelt sie zentral das Termin- und Beförderungsmanagement und entlastet so die Jugendämter.

Der Service umfasst auch freiwillige Zuständigkeitsübernahmen nach § 88a SGB VIII. Transport, Betreuung und Übergabe werden durch beauftragte externe Partner (derzeit das Deutsche Rote Kreuz) durchgeführt.

Anmeldung zur Terminkoordination / Beförderung durch Geschäftsstelle

  • Die Entlastung der Jugendämter: Koordination der Transferplanungen und Beauftragung eines externen Partners (DRK) zur Durchführung der Beförderungen.
  • Die Beratung: Fachliche Unterstützung der örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger bei der Umsetzung des Transfermanagements.