Qualifizierung und Berufseinstieg

Für den Einsatz von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen gelten gesetzliche Vorgaben zu Qualifikation und Eignung. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Fachkraftstatus, zu Ausbildungs- und Qualifizierungswegen, zur Nachqualifizierung sowie zu Ausnahmezulassungen.

In Kindertageseinrichtungen sind Fachkräfte nach § 7 KiTaG beziehungsweise § 34 LKJHG einzusetzen. Die erforderliche Menge und Qualifikation des Personals richtet sich nach Einrichtungsart und Angebotsform der Kindertagesbetreuung

Der Träger ist für die Einhaltung der Vorgaben bezüglich der Qualifikation und der Eignung des Personals gem. § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII verantwortlich. Dies beinhaltet, dass der Träger nachweist, dass die Vorlage und Prüfung von aufgabenspezifischen Ausbildungsnachweisen sowie von Führungszeugnissen nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes sichergestellt sind. Es ist sicherzustellen, dass keine Personen beschäftigt werden, die wegen einer in § 72a SGB VIII genannten Straftat rechtskräftig verurteilt sind.