Betreuung von Kindern in familiärer Umgebung

Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein Angebot der Jugendhilfe. Es handelt sich dabei um eine Form der Betreuung im familiären Rahmen und nicht um ein institutionelles Betreuungsangebot.

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind in Bezug auf den Rechtsanspruch bei Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gleichrangig gesetzlich verankert (vgl. § 24 Abs.1, 2 SGB VIII).

Das KVJS-Landesjugendamt berät nach § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII die Jugendämter im Bereich der Kindertagespflege.

Die Erhebung zur Entwicklung der Kindertagespflege wird vom KVJS-Landesjugendamt durchgeführt. Sie umfasst Zahlen und Daten zum Stichtag 01. März für das vorangegangene Berichtsjahr. Sie wird online über das Programm Kita-Data-Webhouse (KDW) vorgenommen. Die Erhebung findet seit 2025 im zweijährigen Rhythmus statt.