Verantwortung für das Kindeswohl
Kindertageseinrichtungen und deren Träger haben einen ausdrücklichen gesetzlichen Schutzauftrag, das Wohl der Kinder zu schützen. Dieser Schutzauftrag wurde mit dem Bundeskinderschutzgesetz sowie dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verdeutlicht. Weiterführende Informationen sind der Broschüre Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen zu entnehmen.
Zur Publikation: Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Baden-WürttembergDas einrichtungsbezogene Konzept zum Schutz vor Gewalt (§ 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGB VIII) berücksichtigt einrichtungsspezifische Charakteristika, wie das fachliche Profil und Aufgabenspektrum der Einrichtung sowie Räumlichkeiten, Ausstattung und örtliche sowie strukturelle Gegebenheiten. Die im Gewaltschutzkonzept aufgeführten Maßnahmen und Abläufe sind an die Gegebenheiten der Einrichtung angepasst und beziehen sich auf diese. Es soll sicherstellen, dass Kinder vor Übergriffen und allen Formen der Gewalt durch das Personal, durch andere Kinder oder Dritte in den Kindertageseinrichtungen geschützt sind.
Es umfasst eine nachvollziehbare, plausible und einrichtungsbezogene Darlegung der vier definierten Bereiche Prävention, Personal, Potential- und Risikoanalyse sowie Intervention.