GaFöG-Erhebung

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) vom 2. Oktober 2021 regelt die Durchführung einer dezentralen, jährlich stattfindenden Statistik zur Betreuung von Grundschulkindern der Klassen 1 bis 4. Ziel dieser Statistik ist es, die Datenlage zur Ganztagsbetreuung zu verbessern und eine verlässliche Grundlage für die weitere Planung und den Ausbau außerunterrichtlicher Angebote zu schaffen.

Für Baden-Württemberg wurden die rechtlichen Voraussetzungen hierfür mit der Aufnahme des § 115 c in das Schulgesetz sowie der dazugehörigen Rechtsverordnung geschaffen. Die Erhebung wird seit dem Jahr 2025 durchgeführt und künftig jährlich fortgesetzt.

Mit der Durchführung der Erhebung wurde der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) beauftragt. Die Datenerfassung erfolgt über das hierfür eingerichtete GaFöG-Meldeportal.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Ganztagsausbaustatistik, zur Nutzung des Meldeportals sowie unterstützende Hinweise und Materialien zur Durchführung der Erhebung.


www.kvjs-gafoeg.de


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Häufig gestellte Fragen (FAQs)