Erteilung, Betrieb und Meldungen

Die Betriebserlaubnis ist eine zentrale Voraussetzung für den Betrieb von Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Hier erhalten Träger Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, den Erteilungsvoraussetzungen, den Meldepflichten nach dem SGB VIII sowie zu häufig gestellten Fragen rund um das Betriebserlaubnisverfahren.

Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt. Betreuungsangebote von unter 10 Stunden pro Woche oder mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten sind nicht betriebserlaubnispflichtig.

Wer eine Einrichtung ohne die erforderliche Betriebserlaubnis betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 104 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII.