Mitwirken. Entdecken. Entwickeln.
Kinder- und Jugendarbeit vor Ort bietet Freiräume, unterstützt junge Menschen in ihrer Entwicklung und fördert gesellschaftliche Beteiligung. Die Kommunale Kinder- und Jugendarbeit gestaltet hierfür die passenden Rahmenbedingungen.
Die Kommunale Kinder- und Jugendarbeit ist ein zentrales Steuerungsinstrument der öffentlichen Jugendhilfe. Sie gewährleistet die Sicherung, bedarfsgerechte Planung und kontinuierliche Entwicklung der Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit innerhalb einer Kommune oder eines Landkreises.
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG). Die Ausgestaltung erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen örtlichen Rahmenbedingungen nach §§ 11 bis 14 SGB VIII sowie §§ 22 bis 25 LKJHG.
Das Ziel ist, junge Menschen in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen, ihr Engagement zu fördern und ihre Lebenswelt selbstbestimmt und eigenverantwortlich mitzugestalten.