Kinder und Jugendliche stärken und schützen
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz stärkt junge Menschen im Umgang mit Risiken und fördert ihre Kritik-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz. Der KVJS unterstützt Fachkräfte der Jugendhilfe durch Qualifizierung, Beratung und Netzwerkarbeit und trägt so zu einem wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg bei.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eine gesetzliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Grundlage bildet insbesondere § 14 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), der den Auftrag beschreibt, junge Menschen vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und ihre Fähigkeit zur Kritik, Entscheidung und Eigenverantwortung zu fördern.
In Baden-Württemberg wird dieser Auftrag durch § 25 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (LKJHG) konkretisiert.
Die Umsetzung erfolgt durch präventive Angebote, Information, Beratung und Aufklärung sowie durch Zusammenarbeit mit Schulen, Kommunen, freien Trägern und weiteren Netzwerkpartnern.
Der KVJS unterstützt und qualifiziert Fachkräfte der Jugendhilfe und fördert Netzwerke zum Schutz von jungen Menschen. Dazu gehört auch die aktive Mitarbeit in Gremien, die die gesetzlichen Grundlagen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich weitertragen.