Rechtliche Vertretung von Kindern und Jugendlichen

Bei der Beistandschaft handelt es sich um eine spezielle gesetzliche Vertretung für Minderjährige, die vor allem in Fragen der Vaterschaftsanerkennung und des Unterhalts in Anspruch genommen werden kann.

Stehen Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge oder sind deren Eltern nicht berechtigt, sie zu vertreten, erhalten sie einen Vormund.

Nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, bietet das örtliche Jugendamt der Mutter Beratung und Unterstützung, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung ihres Kindes und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, an.

Einen Antrag auf Beistandschaft kann jeder Elternteil stellen, wenn ihm die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder wenn sich bei gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind in seiner Obhut befindet. Das bedeutet, dass auch dann eine Beistandschaft von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut, beantragt werden kann, wenn die Eltern nach Trennung und Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam fortführen.