Wegweiser zur Adoption

Adoptionen unterliegen besonderen rechtlichen und fachlichen Anforderungen. Die Seite bündelt Informationen zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen von Adoptionen, zur Auslandsadoption sowie zu den Aufgaben der Zentralen Adoptionsstelle Baden-Württemberg.

Die Zentrale Adoptionsstelle (ZAS) agiert auf Landesebene und erfüllt im Wesentlichen drei Hauptfunktionen:

  • Beratung und Unterstützung: Sie berät örtliche Jugendämter bei schwierigen Einzelfällen und unterstützt Adoptivfamilien sowie Herkunftseltern.
  • Auslandsadoptionen: Die ZAS ist die zentrale Behörde Baden-Württembergs für die Vermittlung von Kindern aus dem Ausland (gemäß dem Haager Adoptionsübereinkommen).
  • Anerkennung und Aufsicht: Sie ist zuständig für die Anerkennung und Aufsicht der von ihr zugelassenen Vermittlungsstellen.