Erste Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien
Die Allgemeinen bzw. Kommunalen Sozialen Dienste (ASD) der 46 Jugendämter in Baden-Württemberg nehmen zentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahr. Dazu gehören die einzelfallbezogene Beratung, Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung der erzieherischen Hilfen sowie die Wahrnehmung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII. Für junge Menschen und Familien ist der ASD die erste Anlaufstelle für Fragen der Alltagsbewältigung. Rechtliche Grundlage seines Handelns ist das Sozialgesetzbuch, insbesondere das SGB VIII.
Die Verantwortungsbereiche des Allgemeinen Sozialen Dienstes beinhalten insbesondere die:
- Mitgestaltung der „Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien“ im Sinne des § 1 Abs. 3 Ziffer 4 SGB VIII. Daraus abgeleitet die Mitwirkung an der sozialräumliche Vernetzung von Akteuren, die für diese Zielgruppe relevant sind,
- Wahrnehmung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII und Einleitung von Hilfen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen,
- offene Beratung (Orientierungsberatung) und lebensfeldorientierte, ganzheitliche Beratung und Hilfen, allgemeine Sozial- und Lebensberatung. Grundinformationen zu verschiedenen Sozialleistungen,
- weitere Beratungsleistungen wie Erziehungs- und Familienberatung, Trennungs- und Scheidungsberatung, Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII),
- Verantwortung für Bedarfsprüfung, Vermittlung, Hilfeplanung und Steuerung von erzieherischen Hilfen.