Meldungen digital verwalten
Heime-BW ist die zentrale Plattform für Einrichtungen und Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg. Über das Portal werden gesetzlich vorgeschriebene Meldungen sowie relevante Einrichtungs- und Personaldaten sicher und digital an das KVJS Landesjugendamt übermittelt.
Heime-BW- Jährliche Meldepflicht
Zur Erfüllung der jährlichen Meldepflicht nach § 47 SGB VIII. Diese Platzzahl stellt sicher, dass die Betriebserlaubnis der Einrichtung mit der tatsächlichen Belegung und den räumlichen Gegebenheiten übereinstimmt. - Personalmeldungen (§ 47 SGB VIII): Einrichtungen sind verpflichtet, personelle Veränderungen (Neueinstellungen, Kündigungen, Wechsel der Heimleitung) unverzüglich zu melden, damit die Heimaufsicht die Fachkräftequote und Eignung prüfen kann.