Voraussetzungen und Verfahren

Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe eröffnet Zugang zu Fördermöglichkeiten und Beteiligungsrechten in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Seite informiert über Voraussetzungen, Rechte und Pflichten anerkannter Träger sowie über Zuständigkeiten und Verfahren zur Anerkennung in Baden-Württemberg.

Die Anerkennung als freier Träger nicht verpflichtend, um im Bereich Jugendhilfe tätig zu sein, bietet aber erhebliche Vorteile.